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Gustav Falkenstein * 1866

Trostbrücke 2–6 (Hamburg-Mitte, Hamburg-Altstadt)


GUSTAV
FALKENSTEIN
JG. 1866
DEPORTIERT 1943
THERESIENSTADT
ERMORDET 2.4.1943

Weitere Stolpersteine in Trostbrücke 2–6:
Richard Abraham, Julius Adam, Julius Asch, Georg Blankenstein, Ivan Fontheim, Henry Friedenheim, Albert Holländer, Max Israel, Gustav Heinrich Leo, Heinrich Mayer, Moritz Nordheim, Kurt Perels, Ernst Moritz Rappolt, Ferdinand Rosenstern, Walter Ludwig Samuel, Salomon Siegmund Schlomer, Ernst Werner, Heinrich Wohlwill, Alfred Wolff

Gustav Falkenstein, geb. 29. Dezember 1866 in Holzminden, Tod am 2. April 1943 in Theresienstadt.

Das Leben eines erfolgreichen Kaufmanns

Gustav Falkenstein wuchs mit seinen Geschwistern Felix und Regina als Sohn eines geachteten Lohgerbers in Holzminden auf. Nach der Obersekunda verließ er das Gymnasium und machte eine kaufmännische Lehre. Vermutlich hat er dann einige Zeit in Holzminden gearbeitet – in Hamburg wird er zum ersten Mal im Adressbuch von 1891 mit der Firma "Saulmann & Falkenstein – Agentur und Commission" genannt. Die Firma übernahm wichtige Vertretungen, so z. B. die Vertretung der Portland-Zementfabrik "Saturn", die deutsche Generalvertretung für die Londoner "Star Life Assurance Society", die Export-Vertretung des "Consortiums für die elektrotechnische Industrie Nürnberg (Calcium Carbid)".
An den wechselnden Adressen der Firma Saulmann & Falkenstein, die schon 1903 erweitert wurde ("Saulmann & Falkenstein Lagerhäuser"), kann man den zunehmenden wirtschaftlichen Erfolg der Firma und auch die bürgerliche Sicherheit der Familie Falkenstein ablesen: die Firma zog von der Alten Gröninger Straße über die Hermannstraße und 1895 über den Mönckedamm (gegenüber der Handelskammer) zur Brandstwiete 4 (1903), hier in ein neues, von Martin Haller gebautes Kontor-Haus der Wechslerbank. Das Haus hat den 2. Weltkrieg überstanden. 1924 starb Falkensteins Kompagnon Louis Saulmann; von da an führte Gustav Falkenstein die Firma allein weiter.
Die Firma Saulmann & Falkenstein erscheint bis 1940 mit der Adresse Brandstwiete 4 im Hamburger Adressbuch. Der Hinweis, dass Gustav Falkenstein Mitglied der "Versammlung eines Ehrbaren Kaufmanns" ist, wird dort zuletzt 1938 erwähnt. Ab 1942 verschwindet die Firma aus dem Adressbuch, Gustav Falkensteins Privatadresse erscheint zuletzt dort noch 1942 – übrigens immer ohne den Zwangsvornamen "Israel". Zum Geschäft mit Vertretungen tritt 1900 der Einstieg ins produzierende Gewerbe. Die alte Brennerei in Tornesch, im Volksmund "De Sprit" genannt, wurde 1900 von einem Hamburger Konsortium übernommen, zu dem auch Louis Saulmann und Gustav Falkenstein gehörten ("Brennerei-und Presshefefabrik Tornesch GmbH"). Diese Fabrik wurde ein rasch florierendes Unternehmen (chemische und pharmazeutische Produkte); 1919 waren 50 Arbeiter zu einem hohen sozialen Standard dort beschäftigt (bereits 1914 wurde bezahlter Urlaub eingeführt). 1924 schied Gustav Falkenstein als Geschäftsführer aus dieser Firma aus.
Bis zum Beginn der NS-Diktatur führte Gustav Falkenstein das Leben eines etablierten Hamburger Kaufmanns, der seinen festen Platz an der Börse hatte, nämlich an Pfeiler 18 B, Sitz b. Diese Börsensitze, auf Antrag gegen ein geringes Honorar vergeben, waren um den Pfeiler herum angeordnet. Hier traf man sich zwischen 12 und 13 Uhr und konnte dort auch seine Post ablegen. Gustav Falkenstein war überdies Mitglied des Überseeclubs, der "Versammlung eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg", der Handelskammer, des Bürgervereins Harvestehude und der Patriotischen Gesellschaft, in die er am 21. November 1911 eingetreten war. Er und seine Frau waren auch immer Mitglieder der jüdischen Gemeinde; an den regelmäßigen Zahlungen der Kultussteuerkarte kann man seinen Erfolg und dann auch die wirtschaftliche Zuspitzung seiner Lage erkennen.
Aus der Ehe mit Caroline Friedländer (1870 in Hamburg geboren), die er 1893 in Hamburg heiratete, stammen drei Kinder: Hermann (1894), Marianne (1897) und Kurt (1906).

Der Privatmann hinterlässt kaum Spuren

Auch die wechselnden Wohnadressen zeigen den wachsenden Wohlstand der Familie. Die erste bekannte Wohnung lag am Mittelweg, dann folgte die Anschrift an der Klosterallee. Schließlich zog die Familie ab 1903 in die Innocentiastraße (Nr. 14, 74, 64). Ab 1931 wohnte sie in der Greflinger Straße 2 (Ecke Sierichstraße).
Welche Rolle die Familie von Gustav Falkenstein in diesem ersten Leben spielte, inwieweit z.B. Kunst, überhaupt kulturelle Ereignisse für sie wichtig waren, können wir den vorliegenden Quellen nicht entnehmen.
Der Bruder von Gustav Falkenstein, Felix, muss unternehmungsfreudig gewesen sein: zehn Jahre nach dem Verlassen der Schule in Holzminden erhielt Felix Falkenstein – auch er war Kaufmann – einen Pass für Spanien und Marokko und wurde 1888 aus der deutschen Staatsbürgerschaft entlassen. Zu seinem Bruder Gustav sind keine Kontakte belegt. Dem Stadtarchiv in Holzminden verdanken wir die Angabe, dass Felix Falkenstein in Madrid als Generalvertreter der bedeutenden Niederländischen Instrumenten Kompagnie (optische Geräte) tätig war. Das Album der Oberrealschule in Madrid meldet ihn 1927 als Vorstandsmitglied. Noch in den 1930er Jahren wird er als Miterbe des gemeinsamen Familiengrundstücks in Holzminden aufgeführt, auch 1941 bei dem Versuch des Bruders Gustav, dieses Grundstück zu verkaufen. Danach verliert sich die Spur von Felix Falkenstein, ebenso wie die Spur der Schwester Regine, die nach der Heirat mit ihrem belgischen Mann nach Belgien zog und dort zwei Kinder hatte. Auch diese Kinder werden als Miterben für das Grundstück genannt. Ebenso verliert sich die Spur des jüngsten Sohnes Kurt, der nur einmal in einem Brief seines inhaftierten Bruders Hermann genannt wird: er muss nach diesen Angaben in Spanien gelebt haben.
Die Tochter des Ehepaares Falkenstein, Marianne Feilmann, geborene Falkenstein, hat nach ihrer Scheidung mit den Eltern – bis zur Deportation – zusammengelebt. Der älteste Sohn Hermann wohnte bis 1922 bei seinen Eltern. Offenbar muss es dann Spannungen in der Familie gegeben haben. Vor Gericht (s.u.) sagte Hermann Falkenstein aus, dass er am Ende seiner juristischen Ausbildung aus der väterlichen Firma ausschied, weil der Vater seine Verlobung mit einer "arischen" Frau nicht zulassen wollte. Aus der Kultussteuerkartei für Hermann Falkenstein (1928 bis 1941) geht hervor, dass alle, relativ niedrigen, Veranlagungen niedergeschlagen wurden und er nichts bezahlt hat.

Schikanen der NS-Verwaltung

Die Firma in Tornesch, wohl auch das Geschäft mit den Vertretungen, erlebte nach dem 1. Weltkrieg und der Inflation einen erkennbaren Niedergang, der sich in den abnehmenden Beiträgen zur Kultussteuerkartei abzeichnet. Mit der Erfindung der volkswirtschaftlich wichtigen Holzverzuckerung im Jahre 1925 konnte die Firma in Tornesch sich wieder konsolidieren. An diesem Erfolg nahm Gustav Falkenstein dann aber nicht mehr teil. 1931 zog die Familie Falkenstein – offensichtlich unter wirtschaftlichem Druck – in die Greflinger Straße, wo dann auch die Tochter Marianne wohnte.
Von Beginn der NS-Diktatur an war die Familie Falkenstein allen die jüdischen Bürger entehrenden Maßnahmen ausgesetzt. Zu diesen gehörte auch die "Verordnung zum Einsatz jüdischen Vermögens" (1938), nach der die Juden zur Zwangsablieferung von Schmuck, Edelstein, Kunst- und Kultgegenständen aus Gold, Silber und Platin verpflichtet waren. Einem Brief von Hermann Falkenstein kann man entnehmen, dass auch das Ehepaar Falkenstein seine Wertsachen zu einer städtischen Pfandleihanstalt gebracht hat. Wie sehr die zunehmende Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation die Familie Falkenstein bedrängte, lässt sich an zwei amtlichen Vorgängen aus den Jahren 1940/41 ablesen:
Im Mai 1940 war Gustav Falkensteins finanzielle Bedrängnis so groß, dass nur Geld, das ihm geschenkt worden war (1.921,30 RM), ihm helfen konnte. Aber auch über dieses Geld konnte er nicht frei verfügen. Die Schenkerin, Frau Anna Sara Lyon (über sie haben wir nichts herausgefunden), hatte zur Bedingung gemacht, dass darüber nur im Einvernehmen mit dem Oberlandesgerichtsrat i. R. Walter Rudolphi verfügt werden konnte. Dies könnte eine Maßnahme gewesen sein, um das Geld vor anderweitigen Zugriffen zu schützen – abgesehen davon war es Gustav Falkenstein ohnehin nicht möglich, ohne Zustimmung des Oberfinanzpräsidenten (Devisenstelle) an das Geld heranzukommen.
In seinem Antrag an die Devisenstelle begründete Gustav Falkenstein seine Notlage: "Wir benötigen diesen Betrag dringend, da während der großen Kältezeit Sonderausgaben erwachsen sind, sodass zur Zeit ein Betrag von 130.-- RM fehlt, um die aufgelaufenen Schuldverpflichtungen abdecken zu können".
Binnen einer Woche musste er einen ausführlichen Fragebogen unter Androhung hoher Strafen "vollständig und richtig" beantworten. Aus den Antworten geht hervor, dass er nur noch geringfügige Einnahmen aus einem kleinen Versicherungsmaklergeschäft bezog, nachdem die Behörden seine Hauptvertretungen unterbunden hatten. Aus seinem Viertel- Anteil im Wert im Wert von 4.000,– RM am elterlichen Grundstück in Holzminden konnte er keinerlei Gewinn ziehen, da sein Anteil bereits als Sicherheits-Hypothek bei der Commerzbank verpfändet war. Danach verfügte Gustav Falkenstein über ein "Aktiv-Vermögen" von 27,– RM und einen Überschuss aus beruflicher Tätigkeit von 20,– RM.
Mit Zustimmung von Dr. Rudolphi konnte er schließlich mit Genehmigung der Devisenstelle über 130 RM verfügen. Das Verfahren zeigt, in welcher demütigenden Form Behörden gegen einen jüdischen Kaufmann vorgingen, der in einer prekären Situation darum bitten muss, sein eigenes Geld ausgeben zu dürfen. Nach einer Verordnung vom 17. August 1938 musste Gustav Falkenstein wie alle jüdischen Fernsprechteilnehmer die Berichtigung seines Eintrags im Telefonbuch durch den für die Kennzeichnung der männlichen deutschen Juden eingeführten zusätzlichen Namen "Israel" beantragen. Er hatte das versäumt und war auf diese Weise straffällig geworden, obwohl ihm sein Telefonbuch und sein Telefon bereits Ende 1940 abgenommen worden waren.
Der Strafbefehl vom Februar 1941 traf Gustav Falkenstein in einer verzweifelten Situation: am 1. Januar 1941 war ihm "nach 57 jährigen Bestehen sein Geschäft geschlossen worden" (Aussage in der Verhandlung), es standen ihm monatlich 200 RM zur Verfügung, durch Untermieten versuchte er sich eine Einnahmequelle zu verschaffen. Die Ehefrau war schwer krank, der Sohn verurteilt (s.u.).
In dieser Situation erhob Gustav Falkenstein mehrere Einsprüche gegen den Strafbefehl und akzeptierte ihn schließlich, bat allerdings darum, die Strafe von 20 RM in Raten von 5 RM zahlen zu dürfen. Die Akte enthält drei Zahlungs-Belege von je 5 RM bis zum 4. Februar 1942, danach sind Gustav Falkenstein, seine Frau und seine Tochter vermutlich zwangsumgesiedelt worden.
Auf verzweifelte Weise wehrte sich Gustav Falkenstein gegen die Einschnürung seines Lebens – es bleibt unklar, ob er wirklich auf eine Entscheidung zu seinen Gunsten hoffte oder ob der wirtschaftliche Druck ihn zu seinen Einsprüchen nötigte. Die Akten zeigen, wie die NS-Behörden öffentlich den Schein eines rechtsstaatlichen Verfahrens aufrechterhielten und andererseits diejenigen, die sich gegen behördliche Maßnahmen zu wehren versuchten, durch Verachtung eines rechtsstaatlichen Vorgehens demütigten.
In der Zeit dieser Vorgänge wirkte sich die NS-Diktatur katastrophal auf die Familie Falkenstein aus: Hermann Falkenstein wurde 1938 aufgrund einer anonymen Anzeige wegen angeblicher "Rassenschande" an die Geheime Staatspolizei verhaftet (die unzähligen Denunziationen in der "Zustimmungsdiktatur" bezogen sich meistens auf "Rassenschande" oder "Freundlichkeit gegenüber Juden"). In einer Gerichtsverhandlung, in die zwölf Frauen verwickelt waren, wurde Hermann Falkenstein im Mai 1939 zu einer Gesamtstrafe von neun Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach seiner Überführung in das Zuchthaus Fuhlsbüttel wurde er zunächst nach Bremen-Oslebshausen und von dort ins Zuchthaus Bützow-Dreibergen gebracht und am 30. Januar 1943 in Auschwitz ermordet.
Die Beziehung Hermann Falkensteins zu seiner Familie ist schwer zu bestimmen: nach eigener Aussage zog er wegen Unstimmigkeiten 1922 bei seinen Eltern aus und wechselte danach sehr oft die Wohnadressen und auch die Adressen seiner Anwaltskanzleien. Im Verlauf des zweiten Verfahrens und sogar noch nach dem Urteil finden sich Äußerungen, die eine deutliche Distanz zum Judentum erkennen lassen. So wies er in der Vernehmung vom 22. August 1938 darauf hin, "daß mich außer meiner Abstammung nichts mit den Juden verband." Es bleibt allerdings offen, ob diese Äußerungen eine strategische Komponente seiner Verteidigung waren.
Den Briefen, die Hermann Falkenstein aus dem Gefängnis geschrieben hat, können wir Aussagen zur Situation der Familie Falkenstein entnehmen. Die meisten dieser Briefe – von Beamten mit vielen Strichen markiert – durfte er nicht abschicken ("ungehörig"), sodass sie sich noch in den Gerichts-Akten befinden. In den Anträgen zur Besuchserlaubnis für seine Eltern und für seine Schwester verweist Hermann Falkenstein auf die Gebrechlichkeit seiner Mutter und auf die beklemmende wirtschaftliche Situation der Eltern ("Mathäi am Letzten"). Einmal spricht er Ausreisevorstellungen seiner Eltern an: "... hoffentlich werdet Ihr vor Ablauf des Jahres freundlichere Gefilde aufsuchen, das seht Ihr wohl allmählich selbst ein …"
Es ist völlig unklar, wie Hermann Falkenstein zu dieser Vorstellung kam: weder der Gesundheitszustand seiner Mutter noch die finanzielle Situation der Familie ließen Ausreisepläne zu. In den Briefen Hermann Falkensteins finden sich Hinweise, dass auch er auswandern möchte (nach USA), nachdem ihn jemand aus dem KZ "befreit" hat.

In den Gerichtsakten gegen Hermann Falkenstein findet sich ein Brief Gustav Falkensteins an seinen Sohn (2. Februar 1939), in dem Gustav Falkenstein auf die wirtschaftliche Situation des Ehepaars eingeht: "Ich habe einen großen Teil meiner Möbel verkauft, und habe so wieder etwas Geld. Es sieht trotzdem ganz gemütlich aus, denn ich benutze Deine Möbel, schlafe in dem Bett von Großpapa und habe Deinen Schrank. Es geht ja alles." Gustav Falkenstein überlässt seinem Sohn die Schlussfolgerung aus dieser Schilderung eines Details des Alltags. Auch am Ende des Briefs bleibt die Klage über die Situation in der Schwebe: "Wir sind den ganzen Tag im Haus, gehe manchmal zur Stadt, wo augenblicklich Hochbetrieb ist… Wirtschaftseinkäufe für Sonnabend-Sonntag eine schwierige Angelegenheit. Sehr freut es Mutter, dass die Verpflegung so gut ist, dieses trägt doch
zum Wohlbefinden bei."

Deportation und Tod

Marianne Feilmann stand im Jahre 1941 dreimal auf Deportationslisten, jedes Mal wurde ihr Name gestrichen, vermutlich, weil ihre kranke Mutter Pflege brauchte. Caroline Falkenstein starb im Juli 1942 im Krankenhaus (Diagnose: Arteriosklerose, arteriosklerotische Demenz). Zu dieser Zeit wohnten alle drei nach ihrer Zwangsumsiedlung im "Judenhaus" Kielortallee 22. Nach dem Tod Carolines wurden Gustav Falkenstein und seine Tochter abermals zwangsumgesiedelt, und zwar ins "Judenhaus" Beneckestraße 6, in dem die Juden wohnen mussten, die nicht mehr für sich selbst sorgen konnten. Mit dem ersten kleineren und darum unauffälligeren Transport wurden am 24. Februar 1943 beide nach Theresienstadt deportiert, wo Gustav Falkenstein zwei Monate später (2. April 1943) starb.

Marianne Feilmann wurde im Mai 1943 nach Auschwitz deportiert.

Am 17. September 1942 wurde der Hausstand des Ehepaars Falkenstein nach der Beschlagnahme durch die Oberfinanzdirektion versteigert, das restliche Vermögen wurde eingezogen.

Nach 1945 finden sich keine Spuren dieser Familie, es gibt keine Wiedergutmachungsakte. 1962 wurde für die Erben des Grundstücks in Holzminden – darunter auch Gustav Falkenstein – ein "Abwesenheitspfleger" bestellt.
Die Deportation und der Tod Gustav Falkensteins sind das Ende eines langen Auslöschungsprozesses: Gustav Falkenstein wurde aus allen Organisationen, deren Mitglied er als ehrbarer Kaufmann war, ausgeschlossen. Seit 1935 konnte er auch nicht mehr Mitglied der Patriotischen Gesellschaft sein. Er musste die Demütigungen durch die Nürnberger Gesetze und vor allem nach dem Novemberprogrom von 1938 alle folgenden Schikanen und Verfolgungen dulden.

Stand Juli 2015
© Marlis Roß und Hartmut Roß

Quellen: 1; 2; 4; 5; 8; StaH 213 – 11 Staatsanwaltschaft Landgericht Strafsachen 1514/42 (Nichtannahme jüd. Vorname); StaH 213 – 11 Staatsanwaltschaft 566139 Landgericht (Strafsachen Hermann Falkenstein); StaH 241 – 1 Gerichtsvollzieherwesen; StaH 241 – 2 Landesjustizverwaltung Senatskommission für die Justizverwaltung (Personalakte Hermann Falkenstein); StaH 314 –15 Oberfinanzpräsident R 1940 / 742 (Bitte um Geld); StaH 332 – 5 Standesämter; StaH 522 – 1, 992e2 Deportationslisten; Hamburger Adressbücher und Telefonbücher; Benz 2013, S. 68–72, S. 205f.; Gottwaldt/ Schulle 2005, S.262ff.; Beate Meyer 2006, S. 70–73; Morisse 2013, S. 84f.; Robinsohn 1977, S. 10– 21, S. 59
Zur "Brennerei- und Presshefefabrik Tornesch GmbH": Veröffentlichung der Kulturgemeinschaft Tornesch/ Gemeinschaft zur Erhaltung von Kulturgut in Tornesch, "Strassen in Tornesch", Folge 13, Tornesch 12.1.2000 Hierzu auch freundliche Auskünfte per E-Mail von Frau Annette Schlapkohl in Tornesch, wofür wir sehr danken.
Auskünfte per Brief und E-Mail vom Stadtarchiv Holzminden: Der Leiter des Stadtarchivs Holzminden hat den Kontakt zu Herrn Klaus Kieckbusch hergestellt, Autor von "Von Juden und Christen in Holzminden 1557–1754. Ein Geschichts- und Gedenkbuch". Holzminden 1998. Herr Kieckbusch hat uns in mehreren e-Mails äußerst ausführlich über die Herkunft und Familie Gustav Falkensteins informiert, wofür wir ihm sehr herzlich danken. Dank geht auch an die "Deutsche Schule Madrid" und Herrn Herwig Nolte, der den Kontakt zu ihr hergestellt hat. Per Mail haben wir Auskünfte zum Leben und zum Verbleib des Bruders Felix von Gustav Falkenstein erhalten.
Wir danken Frau Dr. Karin Thomsen für ihre Hilfe bei der Entzifferung des einzig erhaltenen Briefes von Gustav Falkenstein an Hermann Falkenstein im Gefängnis.; Wolfgang Benz. Theresienstadt. Eine Geschichte der Täuschung und Vernichtung, München 2013. Alfred Gottwaldt, Diana Schulle, Die "Judendeportationen" aus dem Deutschen Reich, 1941–1945, Wiesbaden 2005. Beate Meyer (Hrsg.), Die Verfolgung und Ermordung der Hamburger Juden, 1933–1945, Hamburg 2006. Heiko Morisse, Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg: Ausgrenzung und Verfolgung im NS-Staat, 2. Auflage Hamburg 2013. Hans Robinsohn, Justiz als politische Verfolgung. Die Rechtsprechung in "Rassenschandefällen" beim Landgericht in Hamburg 1936–1943, Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Nr. 35, Stuttgart 1977. Hamburger Adressbücher und Telefonbücher.
Diese Dateizugriffe wurden dankenswerterweise ermöglicht durch die finanzielle Unterstützung der GEN Gesellschaft für Erbenermittlung mbH.
Zur Nummerierung häufig genutzter Quellen siehe Link "Recherche und Quellen".

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