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Bereits verlegte Stolpersteine



Willi Willmer * 1900

Brauhausstraße 32 (Wandsbek, Wandsbek)

1938 KZ Neuengamme
ermordet 23.03.1943

Willi Karl Ernst Willmer, geb. 19.5.1900 Wandsbek, inhaftiert 1936 und 1938, ermordet am 23.03.1943 im Konzentrationslager Neuengamme

Brauhausstraße 32 (Holstenstraße 34)

Willi Willmer wurde als eines von vier Kindern seiner Familie in Wandsbek geboren. Mit 14 Jahren verließ er die Volksschule und arbeitete anschließend als Bote, Gelegenheitsarbeiter und als Steward. Erstmalig geriet er 1936 in die Fänge der Kriminalpolizei, weil er sich mit einem Strichjungen vom Hamburger Hauptbahnhof eingelassen hatte. Das Landgericht Hamburg verurteilte Willi Willmer zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten.

Nach seiner Freilassung im Jahr 1937 war er überwiegend erwerbslos. Als vorbestrafter "Hundertfünfundsiebziger" bekam er keine feste Anstellung mehr, er lebte von Gelegenheitsarbeiten und geriet auf die "schiefe Bahn". Mehrmals wurde er wegen Eigentumsdelikten bestraft.

1938 wurde die Kriminalpolizei erneut auf Willi Willmer aufmerksam. Diesmal musste er sich vor dem Amtsgericht Hamburg wegen "widernatürlicher Unzucht" mit einem Strichjungen verantworten. Strafverschärfend wirkten sich die Vorstrafen aus, so dass er zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe wegen Vergehens gegen § 175 RStGB verurteilt wurde. Aus dem Urteil: "Es erschien erforderlich, gegen diesen Angeklagten, der einschlägig vorbestraft ist und ein Gemeinschädling ist, insbesondere im Hinblick auf den jungen Nachwuchs Deutschlands, eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren ... auszusprechen." Nach der Entlassung aus dem Strafgefängnis Wolfenbüttel wurde Willi Willmer am 28. April 1940 in das KZ Neuengamme verbracht, wo er am 23. März 1943 ermordet wurde.

Da der letzte frei gewählte Wohnsitz von Willi Willmer in der Holstenstraße 34 (heute Brauhausstraße 32) in Hamburg-Wandsbek war, soll dort auch der Stolperstein an sein Schicksal erinnern.

© Bernhard Rosenkranz(†)/Ulf Bollmann

Quellen: StaHH, 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafakten, 7600/ 38.

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