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Dorothea Petersen * 1896

Schmilinskystraße 60, vor Schulhof (Hamburg-Mitte, St. Georg)


HIER WOHNTE
DOROTHEA PETERSEN
JG. 1896
MEHRMALS VERHAFTET
ZULETZT VERURTEILT 1941
KZ FUHLSBÜTTEL
DEPORTIERT 1942
AUSCHWITZ
ERMORDET 2.12.1942

Dorothea Minna Petersen, geb. 5.6.1896 in Brunsholm, Kreis Flensburg, umgekommen in Auschwitz am 2.12.1942

letzte Wohnadresse: Schmilinskystraße 60

Dorothea Petersen stammte aus dem kleinen Ort Brunsholm, westlich von Kappeln im Kreis Flensburg, ihre Eltern waren Andreas und Margarethe Petersen, geb. Nielsen. Sie verlebte ihre Kindheit und Jugend in der ländlichen Umgebung ihres Geburtsortes, ging dort zur Volksschule und arbeitete danach mehrere Jahre als "Stütze" (Haushaltshilfe) auf landwirtschaftlichen Gütern. Später lernte sie das Weißnähen, verließ als junge Frau ihre Heimatregion und betätigte sich als Näherin. Bereits im Jahr 1918 wurde sie zum ersten Mal strafrechtlich verurteilt, worauf bis 1933 zwölf weitere Verurteilungen wegen Diebstahls, Betrugs und Unterschlagung folgten, von denen jedoch keine, trotz der Vielzahl der Vorstrafen, über das Strafmaß von einem Jahr hinausging. In Hamburg wurde Dorothea Petersen offenbar erstmals im Jahr 1925 verurteilt; danach scheint sie sich stets in der Hansestadt aufgehalten zu haben.

1927 war sie als Näherin bei der Firma Otto Heise in Hamburg tätig, auch wenn es ihr Ziel gewesen zu sein scheint, ein eigenes Wäschegeschäft aufzumachen. Im selben Jahr lernte sie Paul Möbius kennen und verlobte sich im August mit ihm. Kurz danach überredete sie ihren Verlobten, ihr aus seinem Vermögen 2000 RM zu überlassen, um das Geld in ein ihr angeblich gehörendes Wäschegeschäft zu investieren. Als dieser 1928 herausfand, dass sie gar kein Geschäft besaß, löste er zwar zunächst die Verlobung auf, heiratete sie dann im Februar 1929 doch, da sie ihm erzählte, sie sei von ihm schwanger. Nachdem sich auch das als unwahr herausstellte, trennte sich Möbius von seiner Frau und erwirkte 1930 die Nichtigkeitserklärung der Ehe. Erst Ende 1931 erstattete er eine Strafanzeige gegen Dorothea Petersen, womit er beim Amtsgericht und beim Landgericht Erfolg hatte (Verurteilungen zu zwei Jahren bzw. fünfzehn Monaten nach reduziertem Strafmaß), jedoch nicht im Revisionsverfahren beim Oberlandesgericht, das beide Urteile aufhob und das Strafverfahren gegen sie einstellte, weil ihr früherer Mann, bei Kenntnis des Betrugs bereits seit 1929, den Strafantrag zu spät gestellt hatte.

1933 wurde Dorothea Petersen erneut, diesmal wegen Mietbetrugs, verurteilt. Weitere Bestrafungen erfolgten 1937 wegen Diebstahls und Betrugs und die letzte Ende März 1941, als sie vom Amtsgericht Hamburg wegen Betrugs zu neun Monaten Gefängnis verurteilt wurde, die sie im Frauengefängnis der Strafanstalten Fuhlsbüttel bis zum Ende desselben Jahres zu verbüßen hatte. Aus der Gefangenenkarte der Anstalt geht nicht hervor, wann und wohin sie entlassen wurde, es kann aber vermutet werden, dass sie Opfer einer der vom NS-Regime durchgeführten Verfolgungsmaßnahmen gegen sogenannte Berufsverbrecher und Asoziale geworden ist und wahrscheinlich im Jahr 1942 nach Auschwitz deportiert wurde, wo sie am 2. Dezember desselben Jahres den Tod fand.

© Benedikt Behrens

Quelle: StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Abl. 13 und 2000/1; Schreiben des Museums Auschwitz-Birkenau v. 30.6.2005 und E-Mail dess. v. 5.8.2005.

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