Namen, Orte und Biografien suchen


Bereits verlegte Stolpersteine



Otto Stern
Otto Stern
© Zeitschrift der Sportvereinigung Polizei „Hamburger Polizeisport"

Otto Stern * 1899

Spengelweg 31 (Eimsbüttel, Eimsbüttel)


HIER WOHNTE
OTTO STERN
JG. 1899
DEPORTIERT 1945
THERESIENSTADT
BEFREIT




Otto Stern, geb. 23.9.1899, aus dem Polizeidienst als "Geltungsjude" entlassen, Inhaftierung im Polizeigefängnis Fuhlsbüttel, am 14.2.1945 deportiert nach Theresienstadt, befreit

Spengelweg 31, Eimsbüttel

Otto Stern wurde am 23. September 1899 in Rio de Janeiro geboren. Sein Vater Eugen Stern war Jude, die Mutter Christine evangelisch. In der Wiedergutmachungsakte seiner Frau Hertha (geborene Roock, am 12. November 1898 in Lübeck), befinden sich Kopien von drei Karteiblättern der Deutsch-Israelitischen Gemeinde in Hamburg. Danach hat Otto Stern ab 1929 dort Mitgliedsbeiträge entrichtet. Insofern war Otto Stern durch die Mitgliedschaft in der Jüdischen Gemeinde nach nationalsozialistischer Lesart "Geltungsjude", gemeint damit waren Menschen, die von der Abstammung her "Halbjuden" waren, aber wegen einer (zeitweiligen) Zugehörigkeit zur Jüdischen Gemeinde als jüdisch behandelt wurden. "Halbjuden", die nichtjüdisch erzogen worden waren und keine Bezüge zur Jüdischen Gemeinde hatten, wurden "Mischlinge ersten Grades" genannt, sie unterlagen zwar einem Sonderrecht, nicht aber der gravierenderen antijüdischen Gesetzgebung. Etliche "Geltungsjuden" versuchten deshalb, gerichtlich als "Mischlinge" anerkannt zu werden. So auch – erfolglos - Otto Stern. Auf der Kopie einer Karteikarte der Jüdischen Gemeinde befindet sich der handschriftliche Vermerk "Verfahren läuft, ob Jude ...".

Am 2. Mai 1938 war Otto Stern aus der Jüdischen Gemeinde ausgetreten. Als "Geltungsjude" war er dennoch später zum Tragen des gelben Sterns verpflichtet.

Otto Stern ist im Hamburger Adressbuch 1930 als Polizeioberwachtmeister und 1931 als Zugwachtmeister in der "Hammerstraße" [sic!] 32 verzeichnet. 1932 ist er als "Pol.-Btr."(Polizeibeamter) für den Manstadtsweg 6 in Barmbek eingetragen. Ab 1935 fehlen Einträge. (Erst 1948 und 1950 ist er dann als "Kantinenpächter" für die Viktoriastraße 41 P in Altona und 1952 und 1953 für die Zeisestraße 171 (heute Zeiseweg) eingetragen. Dabei handelt es sich um die gepachtete Polizeikantine in der Viktoriakaserne, die nach dem Krieg noch bis 1986 von der Polizei genutzt wurde.)

Otto Stern war am 6. April 1925 in die Polizei Hamburg eingetreten. Im Rahmen seines Wiedergutmachungsverfahren schrieb er nach dem Krieg, dass er als gelernter kaufmännischer Angestellter keine geeignete Stellung habe finden können und sich daher für die Polizeibeamtenlaufbahn entschieden habe. Zum 31. Dezember 1934 wurde er als "Geltungsjude" mit dem Dienstgrad "Zugwachtmeister" entlassen.

Ab 1935 betrieben Hertha und Otto Stern einen Kohlenhandel, den sie für RM 5000 gekauft hatten, bis sie ihn 1938 zwangsweise aus "rassischen Gründen" aufgeben mussten.

Er beschrieb nach dem Krieg rückblickend diese Zeit so: "Nun setzten für mich als Jude die allgemein bekannten Verfolgungen ein. Die Grundlage meiner mir aufgebauten Existenz verlor ich vollständig. Keine Firma konnte mich für leichte oder ähnliche Arbeiten wie ich sie in meiner früheren Tätigkeit gewohnt war, anstellen. Um mein nacktes Leben zu fristen verpflichtete ich mich bei der Fa. Gäbler & Kleemann [in der Ottostraße 21] als Kohlenarbeiter, wo ich bis 1940 durchhielt. Was dieser Kontrast im Verhältnis zu meiner früheren Tätigkeit bedeutet, kann nur der ermessen, der jemals eine derartige Entwürdigung durchmachen musste, oder es sei, er wäre von jeher für eine derartige Arbeit zugeschnitten. Diese Kohlenarbeit musste ich im Jahre 1940 unterbrechen, weil ich mir hier eine doppelseitige Lungenentzündung zuzog, an der ich fast 4 Monate im Krankenhaus lag. [...] Nach meiner Entlassung aus dem Krankenhaus blieb mir nach Lage der Sache nichts anderes übrig, als die Kohlenarbeit wieder aufzunehmen, doch nach kurzer Zeit wurde ich nach Anzeige auf Veranlassung der Partei auch hier entlassen."

Nach seiner Entlassung wurde er vom Arbeitsamt zur Zwangsarbeit herangezogen. Bei einer Firma verrichtete er Erdarbeiten. Hierbei handelte es sich vermutlich um das Fuhrunternehmen Bibow an der Ecke Schäferstraße/Kleiner Schäferkamp. "Als gelernter Handlungsgehilfe blieb mir nichts erspart, selbst die schmutzigsten Arbeiten musste ich mit Geduld hinnehmen", gab er an. Bei der Firma Roock, einem Altpapierhandel in der Gerkenstwiete 9, habe er als Arbeiter "zweifelsohne die schwersten und schmutzigsten Arbeiten" erledigen müssen. 1943 zog er sich einen Leistenbruch zu, der im Jüdischen Krankenhaus operiert wurde. Er beklagte, dass er als Jude nur die "kleinste Menge an Lebensmittelkarten" bekommen habe.

"Dass meine Arbeitskraft bei dieser Ernährung erlahmen musste, habe ich bitter zu fühlen bekommen, indem ich bei einer Arbeitsverweigerung kurzer Hand auf Veranlassung der Gestapo nach Fuhlsbüttel (KZ) ca. 4 Wochen gebracht wurde. Daraus geht doch klar hervor, dass wir als Juden in jeder Hinsicht keine Rechte besassen. [...]"

1940 wurde gegen Otto Stern ein Ermittlungsverfahren eingeleitet: Als "Geltungsjude" hätte er "die Annahme des zusätzlichen jüdischen Vornamens ‚Israel‘" bei der Polizei anzeigen und eine Kennkarte als Jude - eine Art Inlands-Personalausweis, bei Juden mit einem "J" versehen - beantragen müssen. Dies erfolgte erst am 10. Juli 1940. Er argumentierte, er habe die Anzeige des zusätzlichen Vornamens nicht im Januar 1939 vorgebracht, da er einen Antrag beim Reichsminister des Inneren auf Klärung der Rassenzugehörigkeit und Anerkennung als "Mischling 1. Grades" gestellt habe. In einem Vermerk in der Ermittlungsakte vom 12. März 1941 hieß es jedoch: "Otto Israel Stern hat nachweislich von 1929 bis 1936 mit Unterbrechungen jüdische Gemeindesteuern entrichtet. Da er seinen Austritt aus der jüdischen Gemeinde erst am 2. Mai 1938 erklärt hat, musste er wissen, daß er gem. 5 Abs. 2a der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz als Jude gilt."

In seiner Vernehmung vom 17. März 1941 gab Otto Stern an: "Am 5. Mai 1940 machte ich eine Eingabe an den Herrn Reichsminister des Inneren. Die Ablehnung dieser Eingabe wurde mir am 8. Juli 1940 durch den Pol. Präs. in Hamburg mitgeteilt. Nach Empfang dieses Schreibens habe ich dann am 15. Juli einen Kennkartenantrag gestellt und die polizeiliche Anzeige über die Vornamensannahme erstattet. [...] Die Ausstellung einer Judenkennkarte habe ich zu einem früheren Zeitpunkt nicht beantragt, weil ich mich, obwohl ich der jüdischen Kirche angehörte, nicht als Jude fühle. Ich habe zum Judentum niemals Beziehungen gehabt und bin auch nicht im jüdischen Glauben erzogen worden. Mein Vater war mit meiner Mutter nicht verheiratet und ich wurde von meiner Mutter ev. luthr. erzogen. In der Schule habe ich an dem ev. luthr. Religionsunterricht teilgenommen."
Laut Personalbogen in der Akte wohnten seine Mutter, Christine Stern, geborene Frick, und sein Vater, Eugen Stern, nicht zusammen. Dass sie nicht verheiratet gewesen sein sollen, ist den eingesehenen Akten nicht zu entnehmen. Otto Stern wurde im Strafbefehlsverfahren zu einer Geldstrafe von RM 50 verurteilt, die er in Raten von RM 10 bezahlte.

Am 7. Januar 1953 erging ein Wiedergutmachungsbescheid, in dem Stern ab dem 1. April 1950 das Ruhegehalt eines Meisters der Schutzpolizei zugesprochen wurde. Für die Berechnung des Ruhegehalts wurde eine Dienstzeit von 25 Jahren und 289 Tagen angesetzt. Eine Wiederanstellung von Otto Stern musste unterbleiben, da er nach polizeiärztlichem Gutachten nicht polizeidienstfähig war. Am 25. Juni 1957 erging ein erneuter Wiedergutmachungsbescheid, in dem Otto Stern ein Ruhegehalt als Polizeiinspektor (Revieroberleutnant, A9) zugesprochen wurde. Bei Berücksichtigung der regelmäßigen Laufbahnentwicklung wurde nun angenommen, dass er bereits 1943 zum Revieroberleutnant (ab 1946 Polizeiinspektor) und am 1. Dezember 1949 zum Polizeiinspektor A 4 e befördert worden wäre.

Otto Stern hatte versucht, auch für gesundheitliche Schäden eine Wiedergutmachung zu erreichen. Er machte geltend, dass er sich bei der Zwangsarbeit "Rheumatismus" zugezogen habe. Ärztliche Gutachten kamen hingegen zu dem Schluss, dass degenerative Veränderungen in der Halswirbelsäule für seine Beschwerden ursächlich und diese nicht verfolgungsbedingt seien. 1954 erging ein Bescheid, in dem es u. a. hieß: "Bei dem Arbeitsverhältnis mit der Fa. Roock handelt es sich zwar um ein Arbeitsverhältnis, das unter behördlichem Zwang begründet worden ist, sich aber bezüglich der Arbeitsbedingungen nicht von anderen normalen Arbeitsverhältnissen unterscheidet. Eine nationalsozialistische Gewaltmaßnahme würde nur dann vorliegen, wenn es angesichts des körperlichen Zustandes des Antragstellers willkürlich gewesen sein würde, ihm eine für ihn unerträglich schwere Arbeit zuzuweisen. Davon kann jedoch, da der Antragsteller mehr als 4 Jahre in diesem Betrieb geblieben ist, davon 3 Jahre, nachdem die ersten von ihm auf die schwere Arbeit zurückgeführten Beschwerden auftraten, nicht die Rede sein."

Ob Otto Stern tatsächlich die Möglichkeit hatte, das unter Zwang begründete Arbeitsverhältnis zu wechseln, erörterte die Rentenabteilung des Amtes für Wiedergutmachung nicht. Dass diese Möglichkeit bestand, ist eher unwahrscheinlich. Otto Stern schilderte 1955 im Klageverfahren vor der Entschädigungskammer des Landgerichts, dass er nach seiner Leistenbruchoperation die Arbeit bei der Fa. Roock wieder aufgenommen habe. Er habe "einmal die Ausführung einer besonders schweren Arbeit verweigert, weil ich sie körperlich nicht schaffen konnte. Ich bin daraufhin ein paar Tage später zur Gestapo bestellt worden und wurde nach Fuhlsbüttel gebracht."

Das Landgericht lehnte den Antrag auf eine Verletztenrente aufgrund einer 30%-igen Erwerbsminderung ab, da die Gesundheitsschäden nicht verfolgungsbedingt seien. Die Berufung gegen dies Urteil zog er nach einem erneuten negativen Gutachten im September 1956 zurück.

Hertha Stern war vor ihrer Heirat "Büffetthilfe und Küchenfrau" im Gaststättengewerbe gewesen. 1932 übernahm sie den Kantinenbetrieb am Polizeistadion und Polizeiübungsgelände Groß Borstel. Das Polizeistadion war am 5. Juli 1925 eingeweiht worden. Hier fanden u.a. alljährlich die Polizeisportfeste statt. Der Sportplatz wurde 1933 in "Adolf-Hitler-Kampfbahn" umbenannt. Im Hamburger Adressbuch findet sich für Otto Stern 1934 der Eintrag: "Stern, Otto, Pol.-Btr., Borsteler Chauss., Adolf Hitler Kampfb.". Es ist eher unwahrscheinlich, dass das Ehepaar Stern hier wohnte. Wahrscheinlich handelt es sich um die Kantine auf dem Schießplatzgelände.

Die 1920 gegründete Sportvereinigung Polizei e. V. nutzte den Sportplatz Groß Borstel mit eigenem "Clubhaus". Allerdings diente der "Kampfschießplatz in Groß-Borstel [sic!]" auch der Ausbildung der Ordnungspolizei für einen Einsatz bei inneren Unruhen.

Hertha Stern erwirtschaftete in ihrer Kantine einen monatlichen Reinverdienst von ca. RM 300. Am 31. März 1934 musste sie die Kantine aus "rassischen Gründen" aufgeben, da ihr Mann als Jude vor seiner Entlassung stand. Die Polizeibehörde beschrieb, dass "die Kantine in Groß Borstel aus einem verhältnismäßig kleinen Gastzimmer mit angeschlossener Küche bestanden habe. Im gleichen Gebäude waren die Teilnehmer von Sportlehrgängen mit voller amtlicher Verpflegung untergebracht. Der Kantinenbetrieb beschränkte sich daher auf den Ausschank von Getränken und die Ausgabe von kleinen Imbissen."

Hertha Stern jedoch schrieb in einem Nachweis über ihre monatlichen Umsätze: "Ausser dem Fußball Ligaplatz, welcher ca. 10.000 Zuschauer fasste, befanden sich 5 Polizeischießstände, 2 Tennisplätze, 2 Fußballplätze für andere Mannschaften" auf dem Gelände. Und 1963 machte Polizeihauptkommissar Alfred Alwart vor dem Amt für Wiedergutmachung eine Aussage: "Ich kenne Frau Stern nicht nur, weil sie die Kantinenpächterin war, sondern weil sie auch die Ehefrau des Otto Stern ist. Otto Stern und ich spielten s.Zt. in der 1. Fußballmannschaft des SV Polizei von 1920. Herr Stern war s.Zt. einer der besten Mittelstürmer von Hamburg. Die Kantine in Groß-Borstel war nicht nur für die kasernierten Lehrgangsteilnehmer zuständig, sondern auch noch für die Hundertschaften, die dort täglich ihre Schießübungen oder ihre Felddienstübungen hatten. Nach meiner Schatzung waren täglich 1 - 2 Hundertschaften draussen in Groß-Borstel. Hinzu kommt aber – und das möchte ich besonders betonen -, daß die Kantine auch noch für die Sportabteilung der Polizei zuständig war. Nicht nur, daß die Mannschaften, die ihr Training im Laufe der Woche dort absolvierten, sondern auch mindestens alle 14 Tage ein Punktspiel dort stattfand und an diesen Tagen ausser beiden Mannschaften auch eine grössere Zahl der Zuschauer von der Kantine Erfrischungen, Rauchwaren etc. kauften. Nach meiner Schätzung hatten wir s.Zt. etwa 3000 Zuschauer, bei Spitzenspielen sowie gegen HSV und vor allem bei grösseren sportlichen Veranstaltungen waren bis zu 10.000 Zuschauer anwesend. [...] Bezüglich des von mir angegebenen Umsatzes von RM 300-- [...] möchte ich anmerken, daß dies eine reine Schätzung ist, weil nach meiner Auffassung der Kantinen-Betrieb in Groß-Borstel, wie überhaupt die Kantinenbetriebe bei der Polizei, zu der damaligen Zeit Goldgruben waren."

Hertha Stern beschrieb, ihr "Arbeitstag begann morgens um 6 Uhr und endete mit zwei Stunden Unterbrechung nachts um 12 Uhr (Ablösung durch meinen Mann). Eine 40 Stundenwoche gab es damals noch nicht".

Die Polizei-Sportanlage Groß Borstel wurde im Oktober 1935 von der Wehrmacht übernommen. Laut einer Aufstellung der Finanzbehörde von 1966 gehörten zum Gelände des Schießstandes in Groß Borstel einige ältere Gebäude, die mittlerweile zu Wohngebäuden ausgebaut worden waren.

Otto Stern war Mittelstürmer in der Fußballmannschaft der Sportvereinigung Polizei. 1927 wurde er mit der Mannschaft der SV Polizei Deutscher Polizeimeister im Fußball. 1928 wurde er Ligaspielführer seiner Mannschaft. 1960 wurde er gewürdigt als "einer der größten Fußballer, die in einer Mannschaft der SV Polizei gespielt haben." 1964 hieß es: "Otto Stern kann zu den schönsten Erfolgen seines Sportlerlebens den 2:0-Sieg der Hamburger Stadtauswahl gegen die dänische Ländermannschaft zählen, bei dem er die Ehre hatte, Hamburgs Sturm zu führen, in dem mit Conrad noch ein weiterer Polizei-Fußballer stand. Sogar ein tolles Tor steuerte Otto bei."

Otto Stern wurde 1944 zur Zwangsarbeit, vermutlich Trümmerräumung, herangezogen und am 14. Februar 1945 mit dem Transport VI/10 von Hamburg nach Theresienstadt deportiert. Der Transport erreichte Theresienstadt am 23. Februar 1945. Stern wurde dort im Mai 1945 von den Alliierten befreit.

Hertha Stern wurde vom 14. Februar bis 8. Mai 1945 vom Arbeitsamt dienstverpflichtet und musste Näharbeiten für die "Hamburger Kinderstube" in Heimarbeit ausführen. Hertha Stern erhielt Wiedergutmachung für verfolgungsbedingten Gesundheitsschaden, eine monatliche Rente und Wiedergutmachung für Schaden im beruflichen Fortkommen.

Nach seiner Rückkehr aus Theresienstadt beantragte Otto Stern die Wiedereinstellung in die Polizei, wurde aber aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes zurückgestellt. Die Polizei hatte ihm allerdings im Dezember 1945 die Polizeikantine in der Viktoria Kaserne, in der Eggerstedtstraße zur "Betreuung" übergeben. Von 1945 bis 1953 betrieben Otto und Hertha Stern gemeinsam die Kantine, bis sie aus gesundheitlichen Gründen hierzu nicht mehr in der Lage waren. Die Kantine war ein "Treffpunkt der Polizeisportler und Heimat der Fußballer."

Otto Stern beteiligte sich am Wiederaufbau der Fußballabteilung der Sportvereinigung Polizei. 1960 gehörte er dem Festausschuss für das 40-jährige Jubiläum der Sportvereinigung an. Sein Wirken für den Verein fand in zwei Würdigungen zum 64. und zum 70. Geburtstag in der Vereinszeitschrift "Hamburger Polizeisport" seinen Niederschlag.

Hertha Stern verstarb am 24. Februar 1988, Otto Stern am 12. September 1989.

Die Ausstellung "Juden brauchen wir hier nicht - Hamburgs jüdische Polizeibeamte-verdrängt, verfolgt, vergessen (1918-1952) würdigte u.a. das Schicksal Otto Sterns.

Stand: Januar 2023
© Martin Bähr

Quellen: Hamburger Adressbuch, Jg. 1928 – 1953; StaH 213-11 Landgericht – Strafsachen 63015 Otto Stern wegen "Nichtannahme jüdischen Vornamens", 213-13 Landgericht Hamburg – Wiedergutmachung 30873 Hertha Stern, 311-3 I Finanzbehörde I Abl. 1985 410-8/79 Rückübertragung des ehemaligen Schießstandsgeländes in Hamburg-Groß Borstel auf Hamburg, 331-1 I Polizeibehörde I 300 Polizeisportfest in Groß-Borstel; 331-8 Polizeiverwaltung – Personalakten 714 Otto Stern, 351-11 Amt für Wiedergutmachung 2073 Hertha Stern; Schult, Wolfgang: Geschichte der Hamburger Polizei 1814 – 1964. Hamburg 1964, S. 121; Festschrift aus Anlaß des Internationalen Jubiläumssportfestes der Polizei Hamburg 1964. Hrsg.: Sportvereinigung Polizei Hamburg von 1920 e.V., Hamburg 1964, S. 133 u. S. 202; 40 Jahre Sportvereinigung Polizei Hamburg von 1920 e.V., Hamburg 1960, S. 18; Hamburger Polizeisport 15. Januar 1928 S. 5., September 1963 S. 18, September 1969 S. 14; https://www.pamatnik-terezin.cz/prisoner/te-stern-otto-2 (Zugriff 26.02.2020).

druckansicht  / Seitenanfang