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Ernst Sebras * 1903
Hellbrookstraße 52 (Hamburg-Nord, Barmbek-Nord)
HIER WOHNTE
ERNST SEBRAS
JG. 1903
EINGEWIESEN 1932
HEILANSTALT LANGENHORN
‚VERLEGT‘ 2.4.1943
MESERITZ-OBRAWALDE
ERMORDET 25.4.1944
Ernst Sebras, geb. 18.9.1903 in Hamburg, am 30.8.1932 aufgenommen in der Staatskrankenanstalt Langenhorn, verlegt in die Landesheil- und Pflegeanstalt Neustadt/Holstein, am 3.5.41 zurückverlegt nach Langenhorn, am 5.5.1941 verlegt in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg, am 2.4.1943 verlegt in die Heil- und Pflegeanstalt Meseritz-Obrawalde, dort gestorben am 25.4.1944
Hellbrookstraße 52
Ernst Heinrich Willi Alwin Sebras (Rufname Ernst) wurde am 18. September 1903 in Hamburg geboren. Er war das älteste Kind des Reichsbahn-Weichenstellers Heinrich Friedrich Ernst Sebras, geboren am 8. August 1872 in Wiembeck (einem Ortsteil von Lemgo), und seiner Ehefrau Sophie Marie Anna Dorothea, geborene Kleinfeld, geboren am 19. September 1877 in Lübeck. Während Ernst Sebras‘ Vater der evangelisch-reformierten Kirche angehörte, bekannte sich seine Ehefrau zur lutherischen Konfession.
Das Paar hatte am 19. Oktober 1901 in Hamburg geheiratet und zunächst eine Wohnung in der Wohldorfer Straße 51 in Barmbek bezogen. Hier kam Ernst Sebras zur Welt. Ihm folgten am 8. August 1905 Karl Simon Heinrich, am 1. August 1907 Marie Auguste Erna Elise, am 22. Oktober 1908 Anna Berta, am 1. Januar 1910 Heinrich Friedrich, am 20. Dezember 1912 Max Johannes, der bereits am 31. Januar 1913 verstarb, und am 22. Januar 1914 Erna Frieda.
Die Geburt von Ernst Sebras verlief kompliziert. Sie musste mit einer speziellen Zange (Forceps) unterstützt werden, was sich möglicherweise negativ auf die späteren Geistesfähigkeiten des Jungen auswirkte.
Nach der Scheidung der Eltern im Juni 1919 blieb der 16jährige Ernst Sebras bei seinem Vater. Er fand nach einer Schlosserlehre von 1920 bis 1924 eine Anstellung bei einer Wagenbaufirma, wurde dann aber arbeitslos.
Ernst Sebras wurde am 5. März 1930 im Allgemeinen Krankenhaus Barmbek aufgenommen. Sein Vater berichtete, dass Ernst früher lebenslustig und vergnügt gewesen sei. Doch seit etwa zwei Jahren habe er sich verändert, weine viel und klage über Kopfschmerzen. Am 19. April 1930 wurde Ernst Sebras als "gebessert" der Obhut eines niedergelassenen Arztes überlassen. Er musste jedoch am 7. April 1931 auf eigenen Wunsch wieder stationär aufgenommen werden.
Die Haushälterin des Vaters berichtete, dass Ernst Sebras seit langem Verfolgungsideen geäußert und sich ein möbliertes Zimmer gemietet habe, weil er befürchtete, zu Hause von ihr vergiftet zu werden. Da keine physischen Beschwerden erkennbar waren, wurde Ernst Sebras am 17. April 1931 mit der Diagnose "Schizophrenie" in die Staatskrankenanstalt Friedrichsberg eingewiesen. Er war darüber ungehalten und wollte entlassen werden. Auf die Frage, warum er das Krankenhaus Barmbek aufgesucht habe, gab er an, nachts habe ihn oft eine fürchterliche Unruhe und Angst überkommen. Außerdem habe die Haushälterin sein Essen vergiftet. Da er sich äußerlich ruhig verhielt, wurde Ernst Sebras am 11. Juni 1931 zu seinem Vater in der Hellbrookstraße 52 entlassen.
Am 27. Februar 1932 wurde er von seinem Vater erneut in die Staatskrankenanstalt Friedrichsberg eingeliefert. Die Patientenakte weist als Aufnahmegrund "Geisteskrankheit in Form von Erregungszuständen, paranoiden Ideen und Angst vor Gift” aus. Auch während seines Aufenthalts in Friedrichsberg zeigte er zeitweise Erregungszustände. Im Juli 1932 berichtete der ärztliche Direktor Wilhelm Weygandt gegenüber der Gesundheitsbehörde, dass Ernst Sebras an Sinnestäuschungen leide, Beeinträchtigungsideen äußere und verwirrt sei. Oft verhalte er sich ängstlich und ratlos. Die Anstaltsbehandlung sei zu seinem Schutz erforderlich. Ernst Sebras sei hingegen überzeugt, dass er nicht in ein "Irrenhaus" gehöre, und verlange seine Entlassung.
Am 30. August 1932 wurde Ernst Sebras in die Staatskrankenanstalt Langenhorn verlegt. Dort erhob er lebhaften Protest gegen seine Verlegung. Angeblich sei ihm in Friedrichsberg gesagt worden, er solle entlassen werden. Er wolle zu seinem Vater zurückkehren, um sich auf die Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit vorzubereiten. Zur Aufnahme in Friedrichsberg sei es gekommen, weil er keine Arbeit gehabt habe. Zuvor habe er einen Arzt aufgesucht, da er nachts während schlechter Träume viele Bilder gesehen und Stimmen gehört hätte, die durch "irgendeine Übertragung" entstanden wären.
Im Jahr 1935 wurde festgehalten, dass sich Ernst Sebras’ Zustand etwas verschlechtert habe. Seine an die Polizei gerichteten Schreiben seien "zerfahren" und kaum verständlich.
Am 28. November 1936 beantragte die Staatskrankenanstalt Langenhorn die Sterilisation von Ernst Sebras. Nach seiner Verlegung in das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf am 8. Juni 1937 wurde der Eingriff durchgeführt. Am 15. Juni 1937 kehrte er in die Staatskrankenanstalt Langenhorn zurück.
Grundlage für die Sterilisation war das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", mit dem die Nationalsozialisten die formale Rechtsgrundlage zur zwangsweisen "Unfruchtbarmachung" vermeintlich "Erbkranker" und "Alkoholiker" geschaffen hatten. Nach diesem im Juli 1933 erlassenen Gesetz konnte ein Mensch sterilisiert werden, "wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden". (s. Reichsgesetzblatt I Nr. 86/1933, S. 146 ff.).
Auch in den folgenden Jahren äußerte Ernst Sebras fortlaufend Entlassungswünsche. Ab Herbst 1938 wurde er als fleißiger, freundlicher Patient wahrgenommen, dem jedoch jede Krankheitseinsicht fehlte.
Wahrscheinlich führte die Bewertung als "fleißiger, freundlicher Patient" zu seiner Verlegung am 2. März 1939 auf das Gut Düssin im Westen Mecklenburgs. Die Stadt Hamburg hatte das spätere Außenlager des Konzentrationslagers Neuengamme Ende 1938 erworben, um dort eine große Anstalt für Menschen mit geistiger Behinderung einzurichten. Dazu kam es jedoch nicht. In Düssin wurden 220 Menschen mit geistiger Behinderung aus Langenhorn untergebracht. Ernst Sebras blieb in Düssin, bis er am 31. August 1939 nach Langenhorn zurückgebracht wurde.
Am 20. März 1941 wurde er "ungeheilt” zunächst in die Landesheil- und Pflegeanstalt Neustadt in Holstein und von dort am 5. Mai 1941 in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg verlegt. Er verlangte auch hier seine Entlassung und legte zur Begründung zahlreiche unverständliche Eingaben vor.
Am 23. November 1941 entwich Ernst Sebras frühmorgens aus der Lüneburger Anstalt und kam gegen neun Uhr bei seinem Vater in Hamburg an. Nach Angaben seines Vaters war er anfänglich umgänglich. Als er jedoch erfuhr, dass er wieder in die Anstalt müsse, habe er viel durcheinandergeredet und seinen Vater bedroht.
Ernst Sebras zweiter Aufenthalt in der Heil- und Pflegeanstalt Langenhorn dauerte bis zum 2. April 1943. An diesem Tag wurde er zusammen mit 49 weiteren Patienten in die Landesheilanstalt Meseritz-Obrawalde in der damaligen Provinz Brandenburg (heute Międzyrzecz, Polen) transportiert.
Diese Anstalt war 1942 Teil der dezentralen "Euthanasie” geworden. Unmittelbar nach der Ankunft der Patienten entschied das ärztliche Personal aufgrund der körperlichen Verfassung darüber, ob die Ankömmlinge sofort zur Tötung bestimmt wurden oder zunächst noch arbeiten mussten, beispielsweise in der Gärtnerei oder in der Nähwerkstatt. Die nicht mehr Arbeitsfähigen erhielten Medikamente, die zum Tode führten.
Ernst Sebras starb am 25. April 1944; es ist sicher anzunehmen, dass er keines natürlichen Todes starb.
Stand: Januar 2026
© Ingo Wille
Quellen: Adressbuch Hamburg (diverse Jahrgänge); StaH 332-5 Standesämter 14090 Geburtsregister Nr. 1103/1903 (Ernst Heinrich Willi Alwin Sebras), 14538 Geburtsregister Nr. 1203/1905 (Karl Simon Heinrich Sebras), 113264 Geburtsregister Nr. 1855/1908 (Anna Berta Sebras), 14821 Geburtsregister (Maire Auguste Erna Elise Sebras), 113976 Geburtsregister Nr. 24/1910 (Heinrich Friedrich Sebras), 2961 Heiratsregister Nr. 839/1901 (Heinrich Friedrich Ernst Sebras/Sophie Marie Anna Dorothea Kleinfeldt), 3224 Sterberegister Nr. 92/1913 (Max Johannes Sebras), 352-8/7 Abl. 1/1995 Staatskrankenanstalt Langenhorn 19802 (Ernst Sebras); 352-11 Gesundheitsämter 5882 Sippentafel Ernst Sebras; 371-19 Behörde für Wirtschaft und Arbeit (Wirtschaftsbehörde) 2001 Erwerb, Verwaltung und Verlust des Gutes Düssin in Mecklenburg. Institut für Geschichte und Ethik der Medizin – Hamburg Archiv (Patientenakte Ernst Sebras). Michael Wunder, Die Transporte in die Heil- und Pflegeanstalt Meseritz-Obrawalde, in: Wege in den Tod, Hamburgs Anstalt Langenhorn und die Euthanasie des Nationalsozialismus, Hrsg. Peter von Rönn und Uwe Lohalm, Hamburg 1993, S. 377 ff., S. 492.


