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Wilhelm Tüxen * 1895

Gerhardstraße 18 (Hamburg-Mitte, St. Pauli)


HIER WOHNTE
WILHELM TÜXEN
JG. 1895
VERHAFTET 1936/39
KZ FUHLSBÜTTEL
ERMORDET 23.5.1942
DACHAU

Wilhelm Friedrich Tüxen, geb. 11.8.1895, inhaftiert 1936, 1939, gestorben am 23.5.1942 im KZ Dachau

Der aus Spinkery bei Schleswig stammende Wilhelm Tüxen wurde als jüngstes von acht Kindern des Arbeiters Fritz Tüxen und dessen Ehefrau Maria, geb. Thomasen, geboren. Eine Gärtnerlehre musste er wegen mehrerer Verletzungen durch eine Kesselexplosion abbrechen. Von 1913 bis 1919 erhielt er deshalb eine Rente. Bis zur Einberufung zum Wehrdienst war Tüxen erwerbslos. Nach Kriegsende lebte er von Gelegenheitsarbeiten, zum Beispiel als Diener oder Fabrikarbeiter. 1923 zog er nach Hamburg. Von 1933 bis 1936 musste er Pflichtarbeit leisten.

1936 geriet er durch die Aussage eines Strichjungen in die Fänge des 24. Kriminalkommissariats zur Bekämpfung der Homosexualität. Vom 9. bis zum 12. und vom 14. bis zum 26. September 1936 war er im KZ Fuhlsbüttel inhaftiert. Auf seinen Prozess wartete er in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg-Stadt. Am 9. Oktober 1936 verurteilte ihn das Amtsgericht Hamburg zu 14 Monaten Gefängnis nach § 175 RStGB alter und neuer Fassung. Nach der Haftentlassung wurde er bis zum April 1938 wieder zur Verrichtung von Pflichtarbeit herangezogen.

Am 11. Mai 1939 wurde Wilhelm Tüxen von dem Strichjungen Karl Baumgart (geb. 25. Februar 1916 Hamburg, gest. 3. November 1945 Hamburg) im Verhör als dessen ehemaliger Sexualpartner benannt. Baumgart gehörte zu den Strichjungen, die sich zu Gehilfen der Kriminalpolizei machten, indem sie die Namen ihrer Partner preisgaben. Dieses geschah in der Hoffnung, ihr eigenes Strafmass zu reduzieren.

Kriminaloberassistent Höppner berichtete am selben Tag: "Tüxen wurde am 10.5.1939 im Bett liegend angetroffen. Er hatte ein offenes Bein und ihm war vom Arzt Bettruhe verordnet worden. Von einer Festnahme wurde daher vorerst Abstand genommen. Nach einem an der Dienststelle dem Baumgart vorgelegten Lichtbild erkannte dieser ihn als seinen Partner wieder." Seit dem 7. September 1939 befand sich Tüxen in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg-Stadt, wo er am 23. September 1939 Baumgart gegenübergestellt wurde. Anschließend hielt der ermittelnde Kriminaloberassistent Rettmann fest: "Nach meinem Dafürhalten hat Tüxen sich weit mehr mit Männern eingelassen. Er nannte auch noch mehrere Männer, die ihm aber alle nur mit Vornamen bekannt sind. Es soll sich bei diesen um ‚Tanten‘ handeln ... Die bisher angestellten Ermittlungen nach dem ‚Bubi‘ verliefen ergebnislos. Bei den Überholungen der einschlägigen Lokale und auf Nachfrage in diesen, konnte über ihn nichts näheres festgestellt werden." Dieses Vorgehen ist typisch für die Kriminalpolizei, selbst wenn ihnen ein Angeklagter nur einen Kose- oder Phantasienamen nannte, wurde der Fahndungsapparat in Gang gesetzt, um weitere Homosexuelle dingfest zu machen.

Am 9. Oktober 1939 wurde Wilhelm Tüxen vom Amtsgericht Hamburg zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis nach § 175 RStGB verurteilt. Der Richter: "Da der Angeklagte bisexuell ist und empfindlich einschlägig vorbestraft wurde, konnte dieser Rückfall nicht leicht wiegen. ... In der mündlichen Urteilsbegründung wurde der Angeklagte auf die Folgen eines etwa erneuten Rückfalles, nämlich auf die Möglichkeit einer Sicherheitsverwahrung hingewiesen." Dazu brauchte es gar nicht mehr zu kommen, wie der weitere Leidensweg von Wilhelm Tüxen zeigt: Ab 26. Oktober 1939 verbüßte er die Haft im Strafgefängnis Wolfenbüttel, von dort aus wurde er am 7. Juni 1941 zur Kriminalpolizei Hamburg überstellt und im Polizeigefängnis Hütten inhaftiert. Das Zugangsdatum im KZ Dachau und seine dortige Häftlingsnummer sind nicht bekannt. Am 23. Mai 1942 wurde Wilhelm Tüxen im KZ Dachau ermordet.

© Bernhard Rosenkranz (†)/Ulf Bollmann

Quellen: StaH 213-8 Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht – Verwaltung, Abl. 2, 451 a E 1, 1 b; StaH 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen, 3947/41; StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Abl. 13 und 16.

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