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Bruno Selck * 1900

Auenstraße Ecke Von-Essen-Straße (Wandsbek, Eilbek)


HIER WOHNTE
BRUNO SELCK
JG. 1900
VERHAFTET 1933 UND 36
KZ FUHLSBÜTTEL
NEUENGAMME
ERMORDET 11.2.1943

Bruno Wilhelm Adolf Selck, geb. am 25.6.1900 in Wusterhausen/Dosse, gestorben am 11.2.1943 im KZ Neuengamme

Von-Essen-Straße/Ecke Auenstraße 2a (von Essenstrasse 10)

Während im Sommer 1936 in Berlin die ausländischen Gäste der Olympischen Spiele nicht durch ein Sonderkommando der Berliner Gestapo zur Bekämpfung der Homosexualität gestört werden sollten, machte diese Einheit vom damals noch preußischen Altona aus auch in Hamburg Jagd auf schwule Männer. Zugleich wurde die Hamburger Kriminalpolizei bei diesen Fahndungsmaßnahmen "geschult". Während zahlreicher Razzien an Homosexuellen-Treffpunkten (Kneipen, Bedürfnisanstalten und Parks) wurde auch der 1888 in Hamburg geborene kaufmännische Angestellte Fritz Nitzsche verhaftet, der – wie viele seiner Leidensgenossen – bei den Gestapo-Verhören seine Sexualpartner preisgab. Von ihm wurde am 24. Juli 1936 auch der bereits "einschlägig" in der "Strichjungen- wie in der Homo-Kartei" eingetragene Bruno Selck verraten.

Dieser wurde am 25. Juni 1900 im brandenburgischen Wusterhausen/Dosse als Sohn des Kaufmanns Adolf Selck (die Familie schrieb sich auch Selk) und Rosa, geborene Karol, geboren. Die Familie zog nach Hamburg, wo Bruno Selck aufwuchs und die Volksschule besuchte. Er erhielt eine praktische Ausbildung in der Landwirtschaft und arbeitete dort auch nach dem Ersten Weltkrieg. Danach bestritt er zunächst als Volontär, dann als kaufmännischer Angestellter in verschiedenen Firmen Hamburgs seinen Lebensunterhalt. Erste gleichgeschlechtliche Kontakte knüpfte er 1917 während der Mitgliedschaft in einem Pfadfinderbund und dann angeblich erst wieder 1927 nach einem Besuch des Vergnügungslokals "Zillertal" in St. Pauli. Im Mai 1933 wurde er erstmals bei der Kriminalpolizei als Homosexueller aktenkundig, als er mit einem Sexualpartner in einer Bedürfnisanstalt am Hopfenmarkt überrascht wurde. Er wurde zu einer zweiwöchigen Gefängnisstrafe nach § 183 RStGB wegen "gemeinschaftlicher Erregung öffentlichen Ärgernisses" verurteilt, die auf eine Strafe von 30 RM begnadigt wurde. Diese Kontakte erklärte er gegenüber der Polizei damit, dass er bis dahin viel allein war und auf der Suche nach freundschaftlichen Kontakten in einen Kreis von Künstlern und Musikern geraten sei, unter denen sich viele Homosexuelle befunden hätten.

Bei den im Sommer 1936 durchgeführten Verhören verstrickte er sich gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten über den Umfang seiner homosexuellen Kontakte in Widersprüche, gab aber so gut wie keine Partner namentlich preis, auch nicht während seiner vom 12. bis 24. August 1936 dauernden "Schutzhaft" im KZ Fuhlsbüttel. Sein Aussageverhalten hatte zur Folge, dass ihm weder der mit seinem Prozess betraute Staatsanwalt Nicolaus Siemssen noch der Richter am Amtsgericht Günther Riebow Glauben schenkten. Beide Männer sind Haupt­verantwortliche einer überwiegend gnadenlosen und mit Leidenschaft betriebenen Verfolgung Homosexueller. Zwar betrug die vor dem Amtsgericht Hamburg am 12. Januar 1937 ausgesprochene Strafe nur ein Jahr Gefängnis, die Prognose für Bruno Selck, der in dem Urteil Riebows als "verschlossen" und nicht "zu einem vollständigen Geständnis" bereiten Menschen beschrieben wurde, galt aber als ungünstig. Bruno Selck saß seine Haft zunächst in Fuhlsbüttel und ab 25. Mai 1937 bis zum 31. Oktober 1937 im Gerichtsgefängnis Altona ab. Ein zuvor im Sommer 1937 gestelltes Gnadengesuch seiner Geschwister und seines Arbeitgebers, Handelsvertreter Friedrich Pannier, bei dem er auch zur Untermiete wohnte, wurde abgelehnt.

Es ist nicht bekannt, was am 19. Dezember 1942 seine Einweisung als "BV" ("Berufsverbrecher") in das KZ Neuengamme ausgelöst hat. Als einschlägig vorbestrafter Homosexueller war aber jedes weitere homosexuelle Vorkommnis ein Grund für eine KZ-Einweisung. In Neuengamme musste er die Häftlingsnummer 13223 tragen und hat seinen dortigen Aufenthalt nicht lange überlebt: Bereits für den 11. Februar 1943 wurde sein Tod mit der stereotypen Todesursache "Versagen von Herz und Kreislauf bei Magen- und Darmkatarrh" aktenkundig.

Stand Februar 2014
© Bernhard Rosenkranz(†)/Ulf Bollmann

Quellen: StaH 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen, 5206 u. 712/38; 213-8 Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht – Verwaltung, Abl. 2, 451 a E 1, 1 a; 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Ablieferungen 13 u. 16; StaH 332-5 Standesämter, 10720 (Eintrag Nr. 762); Archiv der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Krankenrevier-Totenbuch Stammlager III, Dank an Alyn Beßmann für ihre Auskunft vom 20.1.2014; Rosenkranz/Bollmann/Lorenz, Homosexuellen-Verfolgung, S. 257.

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